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Freistellung für das Ehrenamt: Ein Überblick über Rechte und Regelungen

Das Engagement im Ehrenamt ist eine Säule der Gesellschaft, die in vielen Bereichen unverzichtbar ist. Hierfür gibt es einige Regelungen.
Soziale Nachhaltigkeit
Corporate Volunteering

Freistellung für das Ehrenamt: Ein Überblick über Rechte und Regelungen

Das Engagement im Ehrenamt ist eine Säule der Gesellschaft, die in vielen Bereichen unverzichtbar ist. Sei es bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim Technischen Hilfswerk (THW) oder als Schöffe – ehrenamtliche Tätigkeiten tragen wesentlich zum Gemeinwohl bei. Um dieses Engagement zu fördern, sehen sowohl gesetzliche Regelungen als auch individuelle Unternehmensrichtlinien in Deutschland Freistellungen für ehrenamtliche Tätigkeiten vor. Diese Regelungen variieren jedoch je nach Bundesland und Unternehmen erheblich. Dieser Blog-Artikel gibt einen Überblick über die wichtigsten Aspekte der Freistellung für das Ehrenamt.

Gesetzliche Regelungen

In Deutschland existiert kein einheitliches Bundesgesetz, das die Freistellung für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeiten regelt. Stattdessen gibt es spezifische Regelungen für bestimmte Ehrenämter und allgemeine Gesetze auf Länderebene, die die Freistellung und teilweise auch die Fortzahlung des Entgelts während der Abwesenheit vom Arbeitsplatz vorsehen.

Beispiele für gesetzlich geregelte Ehrenämter:

  • Freiwillige Feuerwehr und Technisches Hilfswerk (THW): In vielen Bundesländern sind Arbeitgeber verpflichtet, Mitglieder dieser Organisationen für die Dauer von Einsätzen, Fortbildungen oder Übungen freizustellen. Die Regelungen zur Lohnfortzahlung variieren jedoch. In einigen Bundesländern erhalten Arbeitgeber für die Zeit der Freistellung Erstattungen aus öffentlichen Mitteln.
  • Schöffen und ehrenamtliche Richter: Personen, die in der Justiz ehrenamtlich tätig sind, haben in der Regel Anspruch auf Freistellung für die Dauer ihrer Einsätze. Die Regelungen zur Entgeltfortzahlung sind hier meist eindeutig und sehen eine Kompensation für den Verdienstausfall vor.

Regelungen nach Bundesland

Die konkreten Bedingungen und Voraussetzungen für die Freistellung sowie die Frage der Lohnfortzahlung sind in den jeweiligen Landesgesetzen geregelt. Während einige Bundesländer großzügige Regelungen anbieten, die auch eine vollständige Entgeltfortzahlung umfassen, sind die Regelungen in anderen Bundesländern restriktiver.

Unternehmensrichtlinien

Neben den gesetzlichen Vorgaben haben viele Unternehmen erkannt, wie wichtig das ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Gesellschaft ist. Aus diesem Grund bieten sie über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende Unterstützung an. Dazu gehören beispielsweise:

  • Sonderurlaub für ehrenamtliche Tätigkeiten: Einige Unternehmen gewähren zusätzliche Urlaubstage speziell für ehrenamtliche Einsätze.
  • Flexible Arbeitszeiten: Um die Vereinbarkeit von Beruf und Ehrenamt zu erleichtern, bieten manche Arbeitgeber flexible Arbeitszeitmodelle an.
  • Finanzielle Unterstützung: In Einzelfällen gibt es auch finanzielle Zuschüsse oder die vollständige Fortzahlung des Gehalts während der ehrenamtlichen Abwesenheit

Regelungen im Fall von Corporate Volunteering

Neben den klassischen Formen der Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnt das Corporate Volunteering immer mehr an Bedeutung. Hierbei fördern Unternehmen das freiwillige Engagement ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, indem sie gezielt Projekte und Einsätze im Rahmen ihrer Corporate Social Responsibility (CSR)-Strategie unterstützen. Das kann von eintägigen Aktionen, wie dem Renovieren von Einrichtungen für benachteiligte Gruppen, bis hin zu langfristigen Partnerschaften mit gemeinnützigen Organisationen reichen.

Freistellung im Rahmen von Corporate Volunteering

Viele Unternehmen bieten für Corporate Volunteering spezielle Freistellungsregelungen an, die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehen. Diese können von bezahlten Freistellungstagen für ehrenamtliche Projekte bis hin zu flexiblen Arbeitszeitmodellen reichen, die es den Mitarbeitenden ermöglichen, sich regelmäßig während der Arbeitszeit zu engagieren. Solche Programme stärken nicht nur das Gemeinwohl, sondern fördern auch den Teamgeist und die Mitarbeiterzufriedenheit, indem sie den Angestellten die Möglichkeit geben, sich für Themen einzusetzen, die ihnen am Herzen liegen.

Die konkrete Ausgestaltung dieser Freistellungen variiert von Unternehmen zu Unternehmen. Während einige Firmen feste Kontingente an Tagen für ehrenamtliche Tätigkeiten vorsehen, setzen andere auf eine flexible Handhabung, die sich nach dem individuellen Engagement und den Bedürfnissen der unterstützten Organisationen richtet.

In einigen Fällen wird das Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht nur durch Freistellungen, sondern auch durch finanzielle Unterstützung des Unternehmens ergänzt. Dies kann direkte Spenden für die Projekte umfassen, an denen sich die Angestellten beteiligen, oder Matching-Programme, bei denen das Unternehmen die ehrenamtlich geleisteten Stunden in finanzielle Beiträge umwandelt.

Fazit

Die Förderung des ehrenamtlichen Engagements durch Freistellungen ist ein wichtiges Instrument, um die Bereitschaft zur Übernahme solcher Aufgaben zu stärken. Die Regelungen in Deutschland sind allerdings vielfältig und teilweise komplex. Wer sich ehrenamtlich engagieren möchte, sollte sich daher rechtzeitig über die spezifischen Regelungen in seinem Bundesland und die Richtlinien seines Arbeitgebers informieren. Durch das Zusammenspiel von gesetzlichen Regelungen und freiwilligen Leistungen der Unternehmen kann ein Rahmen geschaffen werden, der es ermöglicht, Beruf und Ehrenamt erfolgreich zu vereinbaren.

Sie sind ein Unternehmen, das gerade überlegt Corporate Volunteering bei sich einzuführen und Mitarbeiter für ehrenamtliches Engagement freizustellen? Sie haben viele Fragen oder Zweifel? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind Experten im Bereich Corporate Volunteering, können viele Praxis-Beispiele von erfolgreichen Umsetzungen in Unternehmen aufweisen und beraten Sie gerne. Schreiben Sie uns einfach eine Nachricht. Wir freuen uns von Ihnen zu hören und Sie beim nächsten Schritt zu strategischer Nachhaltigkeit begleiten zu dürfen.

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